Tagespflege – Begriffserklärung

Was bedeutet Tagespflege?

Tagespflege---BegriffserklärungDie private Tagespflege versteht sich als familienergänzende und unterstützende Förderung durch eine, für die Kinder nicht sorgeberechtigte Person, für berufstätige Eltern oder solche, die ihr Kind, aus verschiedenen Gründen, zeitweise fremd betreuen lassen möchten.

  • sie ist eine Alternative zum Kindergarten
  • Betreuung von 1 bis max. 5 Kindern
  • intensive Förderung und Betreuung
  • individuelle Betreuungsform
  • kein häufiger Wechsel der Bezugsperson
  • Betreuung mit Familienanschluss
  • behüteteres Aufwachsen
  • geringere Ansteckungsgefahr durch weniger Keime